Investitionen in Bäderinfrastruktur :Niedersachsen fördert Sanierung von Schwimmbädern
Die Rot-Grüne Landesregierung fördert mit 25 Millionen Euro Schwimmbäder in Niedersachsen. Darüber freut sich die Landtagsabgeordnete Reinecke, besonders über die Unterstützung für Schwimmhallen in unserer Region.

Helmstedt/Wolfenbüttel. Immer weniger junge Menschen können sicher schwimmen. Das zeigt eine Umfrage des DLRG. „Ob Kinder und Jugendliche das sichere Schwimmen erlenen, darf nicht vom Elternhaus abhängig sein. Alle Schulen müssen Zugang zu Lehrschwimmhallen haben und es müssen flächendeckend Schwimmkurse angeboten werden,“ so die Abgeordnete Reinecke. „Außerdem fördert Sport das soziale Miteinander und stärkt die Bindung zum Ort, an dem man lebt. Deswegen ist es wichtig, dass in den Kommunen und Vereinen Geld für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung steht. Ich freue mich, dass auch in unserem Landkreis die Bäder und damit Bürgerinnen und Bürger von der Förderung profitieren können.“ Für Schwimmkurse und die Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern werden weiterhin Gelder vom Land bereitgestellt.
Ende 2024 haben die beiden niedersächsischen Regierungsfraktionen SPD und Grüne ihre Schwerpunkte für den Haushalt 2025 festgelegt. Ein Augenmerk lag auf der Bereitstellung von Geldern für die Sanierung von Schwimmhallen. Das hat die Landesregierung mit einem Sportstätteninvestitionsprogramm in die Wege geleitet: 20 Millionen Euro sind für die Förderung von kommunalen Schwimmhallen und weitere fünf Millionen Euro sind für Vereinsschwimmbecken vorgesehen. Nun hat das Niedersächsische Innenministerium die Förderrichtlinie für die Kommunen veröffentlicht, die Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2025 möglich.
Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der Gesamtausgaben gewährt. Einzelne Schwimmhallen können aber höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro unterstützt werden, sollen aber mindestens 200.000 Euro erhalten. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von drei Millionen Euro, gewährt werden.