Förderprogramm für neue Hofgründer:innen:Neue Starthilfe für Junglandwirt*innen – auch Helmstedt und Wolfenbüttel profitieren von Landesförderung

Mit der neuen Förderung für Junglandwirt:innen schafft die Landesregierung bessere Startbedingungen für nachhaltige Landwirtschaft – auch in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel profitieren junge Betriebe vom Programm.

© DaniilYakovchik

Helmstedt/Wolfenbüttel. Junge Menschen, die in Niedersachsen landwirtschaftlich durchstarten wollen, erhalten künftig deutlich bessere Unterstützung. Mit dem neuen Erlass zur Förderung von Existenzgründungen für Junglandwirt*innen schafft das Land ein starkes Instrument, um den Einstieg in die Landwirtschaft zu erleichtern. Tamina Reinecke, grüne Landtagsabgeordnete für die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel und Sprecherin für Regionalentwicklung, Tourismus und Klimafolgenanpassung, begrüßt den Schritt ausdrücklich: „Wer heute einen Hof gründet oder übernimmt, braucht Mut und einen langen Atem. Mit der neuen Förderung sorgt das Land dafür, dass junge Menschen eine echte Chance auf eine zukunftsfähige Existenz im ländlichen Raum haben – auch hier bei uns in Helmstedt und Wolfenbüttel.“

Die Herausforderungen für Hofgründer*innen sind groß: hohe Investitionskosten, fehlender Zugang zu Kapital und landwirtschaftlichen Flächen sowie erhebliche bürokratische Hürden. Das neue Förderprogramm des Landes Niedersachsen unterstützt sowohl inner- als auch außerfamiliäre Hofübernahmen und Neugründungen mit Zuschüssen von bis zu 100.000 Euro. Voraussetzung sind ein schlüssiger Fünfjahresplan, fachliche Qualifikation und eine nachhaltige Betriebsführung. Reinecke betont, dass die Mittel gezielt an ökologische und strukturelle Bedingungen geknüpft sind: „Die Betriebe dürfen maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar halten – das ist ein klares Signal für Tierwohl und Umweltschutz. Gleichzeitig werden vielfältige Betriebsformen gefördert, vom Imkereibetrieb bis zum innovativen Agroforst-Projekt.“

Die neue „Förderung von Existenzgründungen für Junglandwirtinnen“ richtet sich an Betriebsgründer:innen bis 40 Jahre. Die Förderung erfolgt in mehreren Tranchen über fünf Jahre. Förderfähig sind insbesondere Investitionen in nachhaltige und tiergerechte Bewirtschaftung, Flächensicherung, Digitalisierung sowie neue Betriebszweige.

Für die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel hat das Programm besondere Bedeutung. Viele Höfe stehen vor einem Generationenwechsel. Gleichzeitig wächst das Interesse an neuen, nachhaltigen Formen der Landwirtschaft. „Das Programm hilft, junge Menschen hier zu halten und neuen Ideen Raum zu geben – ob solidarische Landwirtschaft, Direktvermarktung oder ökologische Start-ups. So stärken wir die wirtschaftliche Vielfalt und machen das Leben auf dem Land attraktiver“, erklärt Reinecke. Mit der Junglandwirt:innen-Förderung verbindet die Landesregierung wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele. Reinecke sieht darin ein starkes Zeichen für die Zukunft der ländlichen Räume: „Hofnachfolgen dürfen nicht länger am Kapital scheitern. Wir investieren in junge Menschen, die Landwirtschaft modern, klimafreundlich und vielfältig gestalten wollen. Das ist gelebter Strukturwandel – konkret, lokal und zukunftsorientiert.“

Die Förderrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten“ ist hier veröffentlicht (www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2025/458/). Förderanträge sind bis spätestens zum 23. November bei der Landwirtschaftskammer einzureichen. Antragsvordrucke finden sich unter folgendem Link: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de.

 

 

 

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