Neues Förderrecht ab 2026:Weniger Bürokratie, mehr Vertrauen – das kommt auch den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel zugute
Weniger Formulare, schnellere Entscheidungen, mehr Vertrauen in die Menschen vor Ort: Niedersachsen verschlankt sein Förderwesen grundlegend. Davon profitieren besonders Ehrenamt, Vereine und Kommunen in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel – vom barrierefreien Dorfgemeinschaftshaus bis zur neuen Radwegverbindung.

Das Land Niedersachsen macht sein Förderwesen einfacher, schneller und bürgernäher. Ziel ist der Abbau überflüssiger Bürokratie, mehr Vertrauen in Antragstellerinnen und Antragsteller sowie eine deutlich beschleunigte Auszahlung von Fördermitteln. „Diese Vereinfachungen sind gerade für Ehrenamtliche, kleine Vereine und Kommunen im Landkreis Helmstedt eine riesige Entlastung“, betont Tamina Reinecke, Sprecherin für Regionalentwicklung der Grünen im Landtag. „Ob beim barrierefreien Ausbau von Dorfgemeinschaftshäusern, neuen Radwegeverbindungen oder der Sanierung von Sportstätten. Weniger Formulare und kürzere Prüfverfahren bedeuten: Projekte können schneller starten und abgeschlossen werden.“
Die neuen Regelungen treten ab 01.01.2026 in Kraft und enthalten spürbare Verbesserungen für regionale Projekte:
Schneller Projektbeginn: Künftig können Maßnahmen bis zu 100.000 Euro direkt nach Antragstellung begonnen werden, für kommunale Projekte sogar bis zu einer Million Euro. „Das ist z.B. für die LEADER-Region Grünes Band im Landkreis Helmstedt Gold wert“, so Reinecke. „Wenn etwa die Stadt Schöningen einen Spielplatz umbauen oder die Samtgemeinde Grasleben einen Radweg instand setzen will, muss sie nicht mehr monatelang auf den Förderbescheid warten.“
Weniger Prüfaufwand: Statt vollständiger Prüfungen aller Nachweise genügt künftig eine Stichprobenkontrolle. Bei Vorhaben unter 200.000 Euro oder bis zu 18 Monaten Laufzeit können Zwischennachweise entfallen. Das spart laut Berechnungen des Finanzministeriums landesweit bis zu 40 Prozent der Verwaltungszeit.
Einfachere Vergaben: Nicht‑öffentliche Träger, etwa Fördervereine oder Bürgerinitiativen, müssen künftig kein volles Vergabeverfahren mehr durchführen. Drei Angebotsanfragen oder – bei Aufträgen unter 25.000 Euro – Direktvergaben genügen. „Das ist praxisnah und schafft Vertrauen“, sagt Reinecke. „Wenn z.B. für die Sanierung eines Dorfgemeinschaftshauses ein örtlicher Handwerksbetrieb beauftragt, ist das künftig völlig unbürokratisch möglich.“
Mehr Flexibilität: Fördermittel können künftig bis zu sechs Monate länger verwendet werden. Verzögerungen, etwa bei Bauprojekten infolge von Lieferengpässen, führen damit seltener zu Rückforderungen.
Entlastung der Kommunen: Kommunen erhalten zu Projektbeginn pauschal 40 Prozent der Fördersumme und müssen keine Einzelabrufe mehr stellen
Ein Schritt hin zu praxisgerechtem Förderwesen
„Eine vereinfachte Vergabe, weniger Nachweise und schnellere Förderverfahren bedeuten für unseren Landkreis: Weniger bürokratische Hürden, mehr Zeit und Energie für die Umsetzung von regionalen Projekten,“ sagt Tamina Reinecke. „Gute Ideen sollen möglichst direkt Wirkung entfalten können. Mit dem neuen Rahmen schaffen wir Vertrauen in die Menschen vor Ort, die Verantwortung übernehmen und etwas bewegen wollen“, so Reinecke weiter. „Das ist ein wichtiger Schritt für einen bürgernahen, zukunftsfähigen Landkreis Helmstedt.“
Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen aus dem Landkreis Helmstedt können sich bei Fragen zu Förderprogrammen und Unterstützung direkt an die Förderberatungsstelle der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) wenden:
E-Mail: beratung(at)nbank.de