Neues Kommunalfördergesetz:Mehr Planungssicherheit und Freiraum für die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel

Das neue Kommunalfördergesetz bringt unseren Städten und Gemeinden endlich mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Es vereinfacht Förderverfahren, beschleunigt Investitionen und gibt Kommunen mehr Freiheit, ihre Mittel dort einzusetzen, wo sie vor Ort wirklich gebraucht werden. Ein echter Schub für die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel.

© Sabine Wessels

Mit breiter Mehrheit hat der Niedersächsische Landtag das neue Kommunalfördergesetz (NKomFöG) verabschiedet. Für die Kommunen im Landkreis Helmstedt bringt es mehr Planungssicherheit, größere Freiräume bei Investitionen und weniger bürokratische Hürden. Die grüne Landtagsabgeordnete Tamina Reinecke erklärt: „Das Kommunalfördergesetz gibt den Kommunen in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel mehr Verlässlichkeit für ihre Projekte. Sie können besser planen und müssen weniger Zeit in aufwändige Verfahren investieren.“

Bereits im Jahr 2025 sollen rund 400 Millionen Euro aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen über das neue Verfahren ausgezahlt werden. Auch die Kommunen in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel profitieren davon und können Investitionen früher anschieben – etwa für Radwege, soziale Infrastruktur, energetische Sanierungen, Dorfgemeinschaftshäuser oder moderne Verwaltungsstrukturen.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Umstellung auf ein neues, vereinfachtes Förderverfahren. Fördermittel sollen schneller und zielgerichteter bei den Kommunen ankommen und flexibler genutzt werden können. Reinecke betont: „Mit den pauschalierten Mittelzuweisungen schaffen wir ein Verfahren, das nachvollziehbar ist und die Abläufe in den Verwaltungen deutlich vereinfacht. Das entlastet die Kommunen und beschleunigt Entscheidungen.“

Verwaltungsvereinfachungen ab 2026 ergänzen das Gesetz

Ab dem 1. Januar 2026 treten die von der Landesregierung beschlossenen Verwaltungsvereinfachungen in Kraft. Vereine, Kommunen und Ehrenamtliche profitieren dann von weiteren Entlastungen: Projekte können früher begonnen werden, Stichproben ersetzen viele aufwändige Nachweise, nichtöffentliche Träger können einfacher vergeben und Kommunen erhalten zu Projektbeginn eine pauschale Vorauszahlung von 40 Prozent der Fördersumme. Reinecke fasst zusammen: „Mit dem Gesetz setzen wir den Rahmen, und ab 2026 greifen die vereinfachten Verfahren. Beides zusammen sorgt dafür, dass Projekte vor Ort zuverlässiger und schneller umgesetzt werden können.“

 

 

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